Die Aktive Pause und die Präventionskurse sind zertifiziert nach § 20 SGB V.

Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte

Die gesetzlichen Krankenversicherungen und Ersatzkassen fördern die Teilnahme an zertifizierten Kursen. Als Versicherter können Sie in der Regel an ein bis zwei Kursen pro Jahr teilnehmen. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten vollständig, meistens tragen Sie als Teilnehmer aber einen Eigenanteil der Kursgebühren.

Gesunde Mitarbeiter sparen Steuern

Im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements können Sie für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500 € pro Mitarbeiter jährlich steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist die Zertifizierung der Angebote nach § 20 SGB V.